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Infusionstherapie bei Hörsturz, Tinnitus und Schwindel

Erkrankungen wie Hörsturz oder Tinnitus haben in den letzten Jahren zunehmend an Aktualität gewonnen, da sie häufiger aufzutreten scheinen als in früheren Zeiten und für den Patienten unangenehme Langzeitschäden zur Folge haben können wie z.B. einen bleibenden Hörschaden und/oder ein bleibendes Ohrgeräusch. Ähnliche, das Innenohr betreffende Symptome können auch bei einer Innenohrbeteiligung im Rahmen einer häufig viralen Mittelohrentzündung oder bei einem Lärmtrauma nach zu starker Lärmeinwirkung auf das Innenohr z.B. im Rahmen eines Rockkonzertes auftreten.

Langzeitschäden lassen sich jedoch bei rechtzeitiger Behandlung erfahrungsgemäß oft vermeiden. Häufig erfolgreich ist eine kortisonhaltige Infusionstherapie, die möglichst innerhalb der ersten 10-14 Tage nach Einsetzen der Beschwerden begonnen werden sollte. Bei einem späteren Behandlungsbeginn sind die Heilungsaussichten zunehmend schlechter, aber auch in diesen Fällen werden vereinzelt noch Verbesserungen der Symptomatik beobachtet.

Auch bei einigen vom Innenohr ausgehenden Schwindelsyndromen und bei idiopathischen Gesichtslähmungen können solche Infusionen hilfreich sein.

Wir bieten deshalb in unserer Praxis die ambulante Durchführung von Infusionstherapien nach einem speziellen Kortison-Schema an, weil nach unseren Erfahrungen einem Großteil der Patienten dadurch eine Heilung oder zumindest deutliche Linderung der Symptome zuteil werden kann.

Ablauf:

Die Infusionstherapie variiert zwischen 5 – 10 Infusionen mit jeweils einer Infusionsdauer von 30-40 min, die von uns kontinuierlich an aufeinanderfolgenden Tagen verabreicht werden, d.h. die Infusionen laufen auch am Wochenende und an Feiertagen weiter.

Kosten:

Diese Therapie und die dazugehörigen Medikamente sind eine Leistung, die von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht abgedeckt werden, weshalb wir Sie Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) als IGeL-Leistung in Rechnung stellen müssen.

Beachten Sie bitte auch, dass ein großer Teil der Behandlungskosten nicht in unserer Praxis anfällt, sondern für die recht teuren Medikamente zu entrichten ist. Dieses versuchen wir für Sie zu optimieren, indem wir in großen Mengen mit entsprechenden Rabatten die Medikamente direkt erwerben und Sie Ihnen dadurch vergünstigt in Rechnung stellen können.

 

Hinweis:
Lesen Sie bitte hierzu auch die Patienteninformation des Berufsverbandes der HNO-Ärzte über die Infusionsbehandlung bei Hörsturz und Tinnitus.

STANDORT INGOLSTADT

Praxis/Zentrale:
0841 - 885477000
Terminvergabe:
0841 - 885477001
Fax:
0841 - 885477002


Münchenerstr. 135
85051 Ingolstadt

SPRECHZEITEN:

Mo - Do
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
Sa, So
nach Vereinbarung

Für die Vereinbarung eines kurzfristigen Notfalltermins melden Sie sich bitte zwischen 07:30 - 08:00 Uhr telefonisch unter 0841-885477001

STANDORT NEUBURG

Praxis/Zentrale:
08431 - 38983
Terminvergabe:
08431 - 38983
Fax:
08431 - 38984


Bahnhofstr. 107b
86633 Neuburg

SPRECHZEITEN:

Mo - Do
08.00 - 12.00 Uhr
Mo + Die
13:00 - 18:00 Uhr
Mi + Do
13.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Für die Vereinbarung eines kurzfristigen Notfalltermins melden Sie sich bitte um 08:00 Uhr telefonisch unter 08431-38983

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